Anmeldung: "Neue Pflichten für Unternehmen: Was der AI-Act jetzt vorschreibt" am 08.04.2025 von 09:00 - 11:00 Uhr (online)

Die EU hat mit dem AI-Act den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Welche KI-Anwendungen gelten als risikobehaftet, und welche Pflichten ergeben sich daraus für den deutschen Mittelstand?

Die wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen, gemeinsam mit Jens Papke, Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Husemann Partnerschaftsgesellschaft mbB, am 08.04.2025, von 09:00 - 11:00 Uhr in der online Informationsveranstaltung "Neue Pflichten für Unternehmen: Was der AI-Act jetzt vorschreibt" vor.

Im Anschluss wird es ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen geben.

Seien Sie dabei, wenn wir uns gemeinsam der komplexen Welt der Künstlichen Intelligenz nähern.

Die Veranstaltung findet online statt und ist für Sie kostenfrei.

Anmeldung

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Referent

Jens Papke

Jens Papke

Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Husemann Partnerschaftsgesellschaft mbB

Ansprechpartnerin


Lara Willberg
Standortpolitik / International
Fachberaterin für Digitalisierung, Technologietransfer und Wissenswirtschaft

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund

Telefon: 0231 5417-275
E-Mail: l.willberg@dortmund.ihk.de