Die EU hat mit dem AI-Act den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Welche KI-Anwendungen gelten als risikobehaftet, und welche Pflichten ergeben sich daraus für den deutschen Mittelstand?
Die wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen, gemeinsam mit Jens Papke, Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Husemann Partnerschaftsgesellschaft mbB, am 08.04.2025, von 09:00 - 11:00 Uhr in der online Informationsveranstaltung "Neue Pflichten für Unternehmen: Was der AI-Act jetzt vorschreibt" vor.
Im Anschluss wird es ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen geben.
Seien Sie dabei, wenn wir uns gemeinsam der komplexen Welt der Künstlichen Intelligenz nähern.
Die Veranstaltung findet online statt und ist für Sie kostenfrei.
Jens Papke
Fachanwalt für InformationstechnologierechtLara Willberg
Standortpolitik / International
Fachberaterin für Digitalisierung, Technologietransfer und Wissenswirtschaft
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund
Telefon: 0231 5417-275
E-Mail: l.willberg@dortmund.ihk.de