Recht auf Reparatur – Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Online-Veranstaltung am 27. November 2025 von 9:00 bis 10:30 Uhr

Seit Juli 2024 ist die EU-Right-to-Repair-Richtlinie 2024/1799 in Kraft und muss bis spätestens Ende Juli 2026 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Zusammen mit der Ökodesign-Richtlinie sowie der neuen Ökodesign-Verordnung setzt die Richtlinie neue Standards für nachhaltige Produkte und eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft. 


Doch was genau bedeutet das für Hersteller und Händler? Welche Vorgaben gelten bereits und welche Änderungen stehen noch bevor? 

Antworten auf diese Fragen sowie die Gelegenheit zum Austausch erhalten Sie in unserer kostenlosen Online-Veranstaltung über Microsoft Teams am 27. November 2025. Der Referent ist Jakob Gross vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). 
 

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27. November 2025, 9:00 - 10:30 Uhr 

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