Widerrufsbutton
Dienstag, 08.09.2026

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der ab dem 19. Juni 2026 einen verpflichtenden Widerrufsbutton einführt. Online-Händler und Online-Dienstleister müssen im B2C-Bereich künftig eine gut sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige Formulierung auf ihrer Webseite bereitstellen.

Die Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden – darunter Webseiten, Webshops oder Apps. Grundlage hierfür ist der neue § 356a BGB, mit dem die EU-Verbraucherrichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt wird.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung über Microsoft Teams am 

Dienstag, den 08.09.2026 

von 10:00 bis 11:00 Uhr 

gibt Ihnen unser Referent Dominik Rücker, Master of Laws (LL.M.) und Fachanwalt für IT-Recht der Rechtsanwaltskanzlei Spieker & Jäger, einen kompakten und praxisnahen Überblick darüber, wie Sie den Widerrufsbutton rechtssicher umsetzen, welche konkreten Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie Abmahnrisiken vermeiden können.

Den Veranstaltungslink erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Ansprechpartnerin

Sprecher

Celine Rodrigues

IHK zu Dortmund

0231 5417-166 c.rodrigues@dortmund.ihk.de

Dominik Rücker, LL.M.

Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht bei SPIEKER & JAEGER

0231 95858-87

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8. September 2026, 10:00 - 11:00 Uhr 

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Märkische Straße 120 – 44141 Dortmund
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