Widerrufsbutton
Dienstag, 08.09.2026
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der ab dem 19. Juni 2026 einen verpflichtenden Widerrufsbutton einführt. Online-Händler und Online-Dienstleister müssen im B2C-Bereich künftig eine gut sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige Formulierung auf ihrer Webseite bereitstellen.
Die Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden – darunter Webseiten, Webshops oder Apps. Grundlage hierfür ist der neue § 356a BGB, mit dem die EU-Verbraucherrichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt wird.
In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung über Microsoft Teams am
Dienstag, den 08.09.2026
von 10:00 bis 11:00 Uhr
gibt Ihnen unser Referent Dominik Rücker, Master of Laws (LL.M.) und Fachanwalt für IT-Recht der Rechtsanwaltskanzlei Spieker & Jäger, einen kompakten und praxisnahen Überblick darüber, wie Sie den Widerrufsbutton rechtssicher umsetzen, welche konkreten Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie Abmahnrisiken vermeiden können.
Den Veranstaltungslink erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!