Informationen zum Lieferkettengesetz - Praxisnahe Umsetzung für KMU (Webinar)

Ab 2023 wird in Deutschland ein neues Lieferkettengesetz, das sog. „Lieferkettensorgfalts­pflichten­gesetz” in Kraft treten. Das Gesetz soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen, dennoch wird die Vorschrift auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer (KMU) haben.

Um zu zeigen, wie sich KMU langfristig auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, findet am 24.08.2021 eine Gemeinschaftsveranstaltung der IHK Nord Westfalen, der IHK zu Dortmund, der IHK Lippe zu Detmold und der Südwestfälischen IHK zu Hagen als Webinar statt. Dazu konnten drei fachlich versierte Referenten gewonnen werden:

  • Anne-Kathrin Röthemeyer
    Leiterin der Nationalen Kontaktstelle OECD Leitsätze (NKS), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
     
  • Dr. Ralph Blaha
    Dr. Blaha Management Consulting, Mülheim - Experte für die Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen
     
  • Dr. Ulrich Möllenhoff
    Möllenhoff Rechtsanwälte, Münster

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Ansprechpartner


Ergün Aydogan

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster

Telefon: +49 209 388 551
E-Mail: aydogan@ihk-nordwestfalen.de